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   OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03   

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OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03 (https://dejure.org/2004,11266)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.2004 - 7 KS 211/03 (https://dejure.org/2004,11266)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 7 KS 211/03 (https://dejure.org/2004,11266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 3 VwVfG; § 17 Abs. 4 S. 1 FStrG; § 20 Abs. 3 BNatSchG; § 43 Abs. 4 S. 1 BNatSchG; § 19 BNatSchG; § 32 Abs. 1 VwVfG; § 22 Abs. 4 S. 2 FStrG
    Erschwerung der Rechte im Bereich des Naturschutzes durch die Präklusionsvorschriften im Planfeststellungsverfahren; Wiedereinsetzung in eine versäumte Einwendungsfrist; Übertragung der Zuständigkeit der obersten Landesstraßenbaubehörde auf die Bezirksregierungen

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; FStrG § 17 III b 1; ; FStrG § 17 IV 1; ; Nds Verf § 56 II; ; VwVfG § 32 I; ; VwVfG § 73 IV 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschwerung der Rechte im Bereich des Naturschutzes durch die Präklusionsvorschriften im Planfeststellungsverfahren; Wiedereinsetzung in eine versäumte Einwendungsfrist; Übertragung der Zuständigkeit der obersten Landesstraßenbaubehörde auf die Bezirksregierungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    Der Betroffene verliert seine materielle Rechtsposition; der Verlust erstreckt sich auch auf eine spätere Klagebefugnis ("materielle Präklusion", BVerwG, Urt. v. 16.08.1995 - 11 A 2.95 -, NVwZ 1996, 267; Urt. v. 17.07.1980 - 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297).

    Damit wird das Risiko des Bestands der Genehmigung für den Vorhabensträger überschaubarer (BVerwG, Urt. v. 17.07.1980, a.a.O., ).

    Einwendungen sind danach "sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Vorhabens abzielendes Gegenvorbringen" (BVerwG, Urt. v. 17.07.1980, a.a.O.).

    Auch die sachliche Behandlung der Einwände durch die Beklagte im Planfeststellungsbeschluss - zu der sie zur Begründung der Ausnahmegenehmigung nach § 28 a Abs. 5 NNatG und § 28 b Abs. 4 NNatSchG teilweise von Amts wegen verpflichtet war - ist für den Eintritt der Einwendungspräklusion als solcher ohne Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 17.07.1980, a.a.O. ; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.7.1999 - 5 S 357/99 -, NuR 2000, 697).

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    Dafür kann unentschieden bleiben, ob diese ausdrücklich nur für Behörden vorgesehene Frist rechtmäßig auch einer juristischen Person des Privatrechts gewährt werden kann, die (auch) öffentliche Interessen vertritt (zw.; vgl. BVerwG, GB. v. 30.07.1998 - 4 A 1.98 -, NVwZ-RR 1999, 162; Neumann in Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 6. A., Rn. 27 f. zu § 73).

    Die Wiedereinsetzung gegen eine versäumte Einwendungsfrist kann grundsätzlich auch noch nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses in der Weise gewährt werden, dass bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen die Kläger im gerichtlichen Verfahren so gestellt werden, wie sie mit ihrem Vorbringen stünden, wenn sie nicht präkludiert wären (BVerwG, GB v. 30.07.1998, a.a.O. ).

    Anderes kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, wenn etwa die Stelle, gegenüber der die Frist einzuhalten ist, dem Betroffenen gegenüber die Frist verlängert, der Betroffene darauf vertraut und dadurch die Frist versäumt hat (BVerwG, GB v. 30.07.1998, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1965 - OVG II B 59/64 -, NJW 1965, 1151).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 30.95

    Errichtung einer Bauschuttdeponie und eine Recyclinganlage - Bündelung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    Mehr als eine pauschale Auseinandersetzung mit diesem "Nein" können sie danach auch nicht mehr zur gerichtlichen Überprüfung stellen (BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - 4 A 30/95 -, LS 2, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde das Interesse, von einer Eigentumsinanspruchnahme überhaupt verschont zu bleiben, abwägungsfehlerhaft hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat (BVerwG, Urt. v. 23.08.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.1998 - 4 A 31.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ostsee-Autobahn im Peenetal aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    Einmal ist die materielle Präklusion im deutschen Umweltrecht keine Einschränkung der richterlichen Prüfungsbefugnis auf Grund einer Verfahrensnorm, sondern rührt von einem materiellen Rechtsverlust her, der dadurch eintritt, dass der ursprünglich bestehende Anspruch infolge verspäteter Geltendmachung verwirkt wird (BVerwG, GB v. 16.03.1998 - 4 A 31.94 -, NuR 1998, 647: "materiellrechtlicher Charakter").

    d.) Den Klägern kann über die Fristversäumnis auch nicht nach § 32 Abs. 1 VwVfG durch Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinweggeholfen werden (allg. dazu BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 -, DVBl. 1997, 51; GB v. 16.03.1998 - 4 A 31/97 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2003 - 7 MS 2527/01

    Präklusion nicht erhobener Einwendungen; Planfeststellungsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    Den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den PfB anzuordnen, hat der Senat mit Beschluss vom 9. April 2003 (7 MS 2527/01) abgelehnt und auch die Klage bereits mit Gerichtsbescheid vom 17. Oktober 2003 (7 KS 2528/01) abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der Gerichtsakte 7 MS 2527/01 und der Beiakten A bis Z verwiesen.

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    Diese (ergänzende) Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit von Landesbehörden zur Ausführung des Bundesfernstraßengesetzes durch Verwaltungsvorschrift ist unbedenklich und wird weder durch den allgemeinen Gesetzesvorbehalt noch durch § 22 Abs. 4 FStrG ausgeschlossen (BVerwG, Urt. v. 25.08.1971 - IV C 22.69 -, DÖV 1972, 129, LS 1 und ; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.03.1971 - VII OVG A 77/69 -, OVGE 27, 395 ; Kodal/Krämer. Straßenrecht, 4. A., Kap. 2 Rn. 29.1, S. 50; Zech, DVBl. 1987, 1089 ).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    d.) Den Klägern kann über die Fristversäumnis auch nicht nach § 32 Abs. 1 VwVfG durch Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinweggeholfen werden (allg. dazu BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 -, DVBl. 1997, 51; GB v. 16.03.1998 - 4 A 31/97 -, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 357/99

    Eigentumserwerb nach Ablauf der Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    Auch die sachliche Behandlung der Einwände durch die Beklagte im Planfeststellungsbeschluss - zu der sie zur Begründung der Ausnahmegenehmigung nach § 28 a Abs. 5 NNatG und § 28 b Abs. 4 NNatSchG teilweise von Amts wegen verpflichtet war - ist für den Eintritt der Einwendungspräklusion als solcher ohne Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 17.07.1980, a.a.O. ; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.7.1999 - 5 S 357/99 -, NuR 2000, 697).
  • OVG Berlin, 25.03.1965 - II B 59.64
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    Anderes kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, wenn etwa die Stelle, gegenüber der die Frist einzuhalten ist, dem Betroffenen gegenüber die Frist verlängert, der Betroffene darauf vertraut und dadurch die Frist versäumt hat (BVerwG, GB v. 30.07.1998, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1965 - OVG II B 59/64 -, NJW 1965, 1151).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 KS 211/03
    Letzteres war und ist nicht der Fall, wenn die Beeinträchtigungen sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergeben und diese auf das Unvermeidbare beschränkt werden (BVerwG, Urt. 11.01.2001 - 4 C 6.00 -, BVerwGE 112, 321 ).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2006 - 7 KS 198/03

    Verletzung der gemeindlichen Kompetenz durch einen Planfeststellungsbeschluss zur

    Der Betroffene verliert seine materielle Rechtsposition; der Verlust erstreckt sich auch auf eine spätere Klagebefugnis ("materielle Präklusion", vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.1995 - 11 A 2.95 -, NVwZ 1996, 267; Urt. v. 17.07.1980 - 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297; Nds.OVG, Urt. v. 21.04.2004 - 7 KS 211/03 -, NordÖR 2004, 419, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 29.06.2004 - 4 B 34.04 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 182).

    Sie kann von der Behörde - ebenso wie vom Gericht - nicht verlängert oder verkürzt werden (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 73 Rn. 77 m.w.N.; Nds.OVG, Urt. v. 21.04.2004 - 7 KS 211/03 -, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 29.06.2004 - 4 B 34.04 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 7 KS 32/08

    Inanspruchnahme der Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebes für den Bau

    Diese haben sich nicht für den Kläger, sondern als Träger öffentlicher Belange geäußert, so dass die Stellungnahmen nicht rügeerhaltend zugunsten des Klägers wirken können (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 21.01.2004 - 7 KS 211/03 -, NordÖR 2004, 419).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2011 - 7 KS 1/10

    Anforderungen an eine Einwendung gegen einen Planfeststellungsbeschluss im

    Diese erschöpften sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht in einem bloßen "Nein" zur Planung (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 21.01.2004 - 7 KS 211/03 -, [...]Rn. 36).

    Damit hat der Kläger zu erkennen gegeben, durch welche Auswirkungen des Vorhabens er Nachteile für welches seiner Rechtsgüter oder Interessen befürchtet (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 21.01.2004, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06

    Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner

    Die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit von Landesbehörden zur Ausführung des Bundesfernstraßengesetzes durch Verwaltungsvorschrift ist unbedenklich und wird weder durch den allgemeinen Gesetzesvorbehalt noch durch § 22 Abs. 4 FStrG ausgeschlossen (vgl. Senat, Urt. v. 21.01.2004 - 7 KS 211/03 -, NordÖR 2004, 419 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 22.01.2004 - 4 A 32.02 -, BVerwGE 120, 87 = DVBl. 2004, 649 = NVwZ 2004, 722).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 12/16

    Abgrenzung; allgemeine Landeskultur; Anhörung; Anordnung; Begründung;

    Eine Verpflichtung, diese Behördenzuständigkeit im Einzelnen gesetzlich zu regeln, ergibt sich weder aus dem Flurbereinigungsgesetz, insbesondere nicht aus § 2 (vgl. Wingerter/Mayr, a. a. O, § 2, Rn. 6), noch landesrechtlich aus Art. 56 Nds. Verf. Der darin geregelte Gesetzesvorbehalt bezieht sich lediglich auf die Errichtung der allgemeinen Landesverwaltung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.2004 - 4 A 32/02 -, BVerwGE 120, 87 ff., juris, Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 21.1.2004 - 7 KS 211/03 -, juris, Rn. 55) und damit nicht auf eine Sonderverwaltung wie die vorliegende für die Flurbereinigung sowie deren Zuständigkeiten.".
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KS 4208/01

    Bebauungsplan; Bestimmungsbefugnis des zu Entschädigenden; Präklusion auch bei

    Einwendungen sind "sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Vorhabens gerichtetes Gegenvorbringen" (BVerwG, Urt. v. 17.07.1980 - 7 C. 101.78 -, BVerwGE 60, 297; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.01.2004 - 7 KS 211/03 -, UA Bl. 10).
  • VG München, 08.04.2014 - M 2 K 12.4612

    Drittanfechtung Planfeststellung und Bewilligung für Wasserkraftanlage

    Zwar wird für diesen Fall teilweise von einer Unzulässigkeit der Klage ausgegangen (OVG Lüneburg, U.v. 24.5.2006 - 7 KS 198/03 - juris Rn. 15; U.v. 21.1.2004 - 7 KS 211/03 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 9.4.1979 - 167 VI 77 - UA S. 45; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 42 Rn. 106).
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